Hallo,
ich bin E/A Rechner - Nettomethode - IST-Besteuerung und hatte im November ein SVA Guthaben das nicht ausbezahlt und nun im Jänner beim nächsten Kontoauszug von der SVA zum Abzug gebracht wurde. Muss ich in der E/A Rechnung im Dezember das Guthaben erfolgswirksam berücksichtigen - es ist kein Geld geflossen (unbar) . Wenn ja, muss ich es dann natürlich im Jänner wieder zusätzlich erfolgswirksam abziehen auch unbar. Ist das korrekt? Oder genügt es im Jänner/Februar den verminderten Betrag lt. Kontoauszug zu buchen?
Danke für Ihre Info dazu.
|