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Verfasst von: Karl am 07.02.2014 17:09
 


THEMA:  SVA Guthaben

Hallo,

ich bin E/A Rechner - Nettomethode - IST-Besteuerung und hatte im November ein SVA Guthaben das nicht ausbezahlt und nun im Jänner beim nächsten Kontoauszug von der SVA zum Abzug gebracht wurde. Muss ich in der E/A Rechnung im Dezember das Guthaben erfolgswirksam berücksichtigen - es ist kein Geld geflossen (unbar) . Wenn ja, muss ich es dann natürlich im Jänner wieder zusätzlich erfolgswirksam abziehen auch unbar. Ist das korrekt? Oder genügt es im Jänner/Februar den verminderten Betrag lt. Kontoauszug zu buchen?

Danke für Ihre Info dazu.

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.02.2014 13:50
 


THEMA:  SVA Guthaben

Ich würde im neuen Jahr einfach den verminderten Betrag buchen.

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