Mein Gatte ist neuer Selbständiger und verdient por Jahr ca. 4.000 Euro damit. Er ist im Moment bei mit mitversichert (Sozialversicherung). Kann dies bei diesem Einkommen weiterhin so bestehen? Ab wann muss er sich selbst versichern?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
11.02.2014 14:10
Danke für die Antwort. Wie sieht es aus wenn mein Mann diese selbständige Arbeit mit Mitte (Gewinn bis dahin 6.000) des Jahres aufgibt und als nichtselbständiger Arbeiter bei einer Firma anfängt? Zählt dann seit Gehalt ab sagen wir Juni zum Gesamtjahresgehalt - kann die Sozialversicherung für seine selbständige Arbeit dann Nachzahlungen fordern?
Es wird unabhängig abgerechnet (SVA auf Basis Jahresgewinn, unselbstständig jeweils nach Monatsgehalt) und in Ihrem Fall auch nicht nachträglich zusammengezählt.