Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Absetzbarkeit des Finanzierungsbeitrags meiner Genossenschaftswohnung.
Vom Gesamtbetrag habe ich ca. ein Drittel über einen geförderten Kredit der Stadt Wien bezahlt, den Großteil hat meine Mutter übernommen (erste Einzahlung für Baukosten 2013, zweite Einzahlung für Grund- und Aufschließungskosten Anfang 2014). Nun möchte ich meine jährlichen Kreditrückzahlungen immer im jeweiligen Kalenderjahr absetzen und würde gerne wissen, ob meine Mutter ihren Beitrag auch absetzen kann - obwohl Wohnraum für mich und nicht sie geschaffen wurde. Und falls ja, ob sie dann die erste Einzahlung (Baukosten) für 2013 und die zweite (Grund- und Aufschließungskosten) für 2014 absetzen kann. Soweit ich weiß, darf sie jährlich höchstens 2.920 Euro als Sonderausgaben absetzen und auf diese Weise könnte sie den Betrag doch zweimal geltend machen? Vielleicht ist es auch so, dass ich den gesamten Finanzierungsbeitrag absetzen kann?Über dieses Detail konnte ich selbstständig leider keine Informationen finden.
Ich hoffe, dass Sie mir helfen können!
Liebe Grüße
Barbara |