Ich habe eine Frage zur Berechnung der AfA. Als Kleinunternehmer wende ich die Nettomethode an, ich berücksichtige bei allen Rechnungen den Nettobetrag.
Ist es richtig, dass beim Anlagenverzeichnis, wo ich die AfA berechne der Bruttobetrag zu berücksichtigen ist.
Vielen Dank
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