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Verfasst von: Markus am 07.01.2014 14:23
 


THEMA:  Absetzen von künstlicher Befruchtung

Hallo,

ich möchte meine Ausgaben für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Meines Wissens ist dies mit einem nach Einkommen gestaffelten Selbstbehalt möglich. Ich nehme an, dass es sich um die angegebenen Einkommensgrenzen um Bruttoeinnahmen handelt, doch ich als Selbstständiger habe kein Bruttoeinkommen im klassischen Sinn, sondern nur einen "versteuerbaren Gewinn", von dem die Zahlungen für die Sozialversicherung bereits abgezogen wurden. Weiß jemand, was im offiziellen "Bruttoeinkommen" eines Selbstständigen enthalten ist und was nicht?

Markus

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