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Verfasst von: Thomas Winkler am 06.01.2014 00:07
 


THEMA:  Monatliches Einkommen als Selbständiger nachweisen

Liebe Experten!

Ich muss für die Studienbeihilfe mein monatliches Einkommen nachweisen. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit außer den ESt-Bescheid abzuwarten und diesen durch 12 zu dividieren? Ich beziehe EK als Paragraph 4 Abs. 3 Ermittler. Problem bei der Verwendung des ESt-Bescheids ist, dass mein tatsächliches monatliches EK stark verzerrt wird da ich im 1. HJ fast kein EK haben werde und im 2. HJ dafür ein höheres da ich mehr arbeiten werde.

 

ich freue mich auf eine Antwort.

mfg Thomas Winkler

Verfasst von: Max Ringler am 06.01.2014 01:47
 


THEMA:  Monatliches Einkommen als Selbständiger nachweisen

Erst einmal *dort* - also direkt bei der Studienbeihilfestelle - anfragen, welche Unterlagen verlangt werden!

Dann gilt: Die Studienbeihilfebehörde holt sich idR. die Einkommensdaten selber vom Finanzamt, maßgeblich ist immer der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid bzw. die vermerkte Lohnsteuer. Sollte das Einkommen gleichzeitig mit dem erstmaligen Studienbeihilfebezug erstmals anfallen, so kann man eine Einkommensschätzung (im eigenen Interesse, um Rückzahlungen zu vermeiden möglichst genau bzw. konservativ schätzen - evtl. das Vorberechnungstool der elektronischen Steuererklärung auf der Finanzministeriums-Homepage nutzen) einreichen, aufgrund der die eine vorläufige Höhe der Studienbeihilfe berechnet wird. Sobald dann ein Steuerbescheid vorliegt sollte man diesen möglichst schnell an die Studienbeihilfestelle übermitteln, worauf dann die endgültige Höhe der Studienbeihilfe inkl. Nachzahlungen oder Rückzahlungen festgestellt wird.

 

lg

Max

Verfasst von: Max Ringler am 06.01.2014 09:13
 


THEMA:  Monatliches Einkommen als Selbständiger nachweisen

...und relevant ist sowieso immer das (jeweils zuletzt ermittelte) Jahreseinkommen, nicht das Monatseinkommen, da dieses (ja auch bei Unselbständigkeit) im Jahresverlauf schwanken kann.

Verfasst von: Thomas Winkler am 08.01.2014 11:36
 


THEMA:  Monatliches Einkommen als Selbständiger nachweisen

Vielen Dank für die kompetente Antwort. Genau das war meine Frage. Es gibt also keine Möglichkeit, das monatliche Einkommen nachzuweisen. Es geht immer um das Jahreseinkommen und um den Jahreseinkommensteuerbescheid, oder? Meine Situation wird sich im ersten Halbjahr maßgeblich von der im zweiten Halbjahr unterscheiden und somit trifft der ESt-Bescheid meine Bedürfnisse nicht. Aber es geht vermutlich nicht anders, oder?

 

Danke und viele Grüße!!!

Verfasst von: Gast am 08.01.2014 14:48
 


THEMA:  Monatliches Einkommen als Selbständiger nachweisen

Hier liegt ein Irrtum vor - wenn das Einkommen stark verzerrt vorliegt, so würde das dazu führen, daß bei einer monatlichen Betrachtung in den Monaten mit hohem Einkommen gar kein Anspruch auf Studienbeihilfe bestehen würde, wärend er in Monaten mit geringem Einkommen gegeben wäre. Indem das Jahreseinkommen herangezogen wird, verteilt sich das Einkommen rechnerisch regelmäßig auf die Monate, was somit von Vorteil ist, da man übers Jahr immer denselben Betrag Studienbeihilfe erhält.

Es ist vorteilhaft, weil einzelne einkommensstarke Monate monate nicht dazu führen, das der Studienbeihilfeanspruch ruht, sondern das diese mit einkommensschwachen Monaten oder gar Verlusten gegengerechnet werden können - das ist auch vorteilhaft hinsichtlich der evtl. Möglichkeit zur studentischen Selbstversicherung.

Andersrum ist es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, weil man dadurch verhindert, daß manche es sich "richten können" indem sie ihr ganzes Einkommen mittels Honorarnoten oä. in einigen wenigen Monaten bündeln, und den Rest des Jahres ungerechtfertigterweise Studienbeihilfe kassieren, obwohl ihr Jahresverdienst weit über der Anspruchsgrenze liegen würde.

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