Hier liegt ein Irrtum vor - wenn das Einkommen stark verzerrt vorliegt, so würde das dazu führen, daß bei einer monatlichen Betrachtung in den Monaten mit hohem Einkommen gar kein Anspruch auf Studienbeihilfe bestehen würde, wärend er in Monaten mit geringem Einkommen gegeben wäre. Indem das Jahreseinkommen herangezogen wird, verteilt sich das Einkommen rechnerisch regelmäßig auf die Monate, was somit von Vorteil ist, da man übers Jahr immer denselben Betrag Studienbeihilfe erhält.
Es ist vorteilhaft, weil einzelne einkommensstarke Monate monate nicht dazu führen, das der Studienbeihilfeanspruch ruht, sondern das diese mit einkommensschwachen Monaten oder gar Verlusten gegengerechnet werden können - das ist auch vorteilhaft hinsichtlich der evtl. Möglichkeit zur studentischen Selbstversicherung.
Andersrum ist es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, weil man dadurch verhindert, daß manche es sich "richten können" indem sie ihr ganzes Einkommen mittels Honorarnoten oä. in einigen wenigen Monaten bündeln, und den Rest des Jahres ungerechtfertigterweise Studienbeihilfe kassieren, obwohl ihr Jahresverdienst weit über der Anspruchsgrenze liegen würde. |