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Verfasst von: Adrian Pohl am 23.12.2013 18:45
 


THEMA:  Selbständige Tätigkeit vs Gewerbe

Ich habe eine Ansässigkeitsbestätigung für eine spanische Firma beantragt, um auf Werkvertragsbasis im Bereich der Softwarelokalisierung (Übersetzen) neben meinem Vollzeitangestelltenverhältnis tätig zu werden. Die genauen Einkünfte sind unbekannt, dürften aber unter der Schwelle von von 4641€/Jahr liegen. Nun werde ich vom FA (in NÖ) aufgefordert, die Eröffneung des Gewerbebetriebes bekanntzugeben. Ist es zwingend notwendig, einen Gewerbeschein zu lösen oder kann ich stattdessen eine selbständige Tätigkeit geltend machen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.12.2013 13:13
 


THEMA:  Selbständige Tätigkeit vs Gewerbe

Der Fragebogen heißt:"anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes".

Aber dem Finanzamt ist es m.E. egal, ob Sie Ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb beziehen; Hauptsache: Sie zahlen die Steuer.

Wir beraten Sie gerne:

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