Ich habe eine Ansässigkeitsbestätigung für eine spanische Firma beantragt, um auf Werkvertragsbasis im Bereich der Softwarelokalisierung (Übersetzen) neben meinem Vollzeitangestelltenverhältnis tätig zu werden. Die genauen Einkünfte sind unbekannt, dürften aber unter der Schwelle von von 4641€/Jahr liegen. Nun werde ich vom FA (in NÖ) aufgefordert, die Eröffneung des Gewerbebetriebes bekanntzugeben. Ist es zwingend notwendig, einen Gewerbeschein zu lösen oder kann ich stattdessen eine selbständige Tätigkeit geltend machen? |