Ich wurde im vergangenen Jahr und heuer von meinem Arbeitgeber (Uni Wien) für Lehrtätigkeiten und zur Datenerhebung im Rahmen eines Forschungsprojekts für jeweils mehr als ein Monat in den Urwald nach Französisch Guyana entsandt. Ist hier der Sachverhalt einer Auslandsentsendung unter besonderen erschwerenden Umständen (Forschungsstation mitten im Regenwald, nächste Sidung 80km entfernt, Schlafen in Hängematten, durchgehend 95% luftfeuchtigkeit, Durchschnittstemperatur 30°C, durchgehend erhebliche Verschmutzung, etc...) nach §3 Abs.1 Z10 Einkommensteurgesetz gegeben, welcher eine Lohnsteuerbegünstigung nach sich ziehne würde. Falls das der Fall ist, wie ist diese beim Arbeitgeber zu bewirken, oder kann ich das selber im Zuge meiner Arbeitnehmerveranlagung bewerkstelligen? Ist dies auch rückwirkend (also für 2012) möglich?
MfG
Max |