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Verfasst von: Peter L. am 10.12.2013 15:53
 


THEMA:  Rechtlich bindend: E-Mail ohne eigenh. Unterschrift oder Vertrag mit eigenh. Unterschrift?

Ich freue mich über die Möglichkeit, hier meine Frage zu stellen:

Ich habe mich in einem E-Mail an meinen Arbeitgeber - am 30. September 2013 für die Anstellung bedankt, und das "... Angebot von 750-850 Einträgen pro Woche ..." angenommen (Buchtiteleingaben in eine Online-Datenbank). In dieser E-Mail findet sich keine eigenhändige Unterschrift von mir!

In der "Arbeitsvereinbarung", als PDF versehen mit meiner eigenhändigen Unterschrift, datiert mit 22. Oktober 2013 steht:

"Herr L. (Name natürlich ausgeschrieben) ist bei uns mit 720 Euro brutto pro Monat als Teilzeit-Angestellter für Buch Eingaben in eine Datenbank als Schwerpunkttätigkeit mit 20 Stunden wöchentlich beschäftigt. Diese Beschäftigung gilt vorerst für ein Jahr. Die Anmeldung bei der GKK erfolgte mit 14. Okt. 13 und endet, falls keine Vertragsverlängerung erfolgt, mit 13. Okt. 2014. Für sonstige Punkte zu dieser Arbeitsvereinbarung  gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes sowie die gesetzlichen Grundlagen für die Einstellung von Behinderten."

In der "Arbeitsvereinbarung", findet sich keine Mindestanzahl der Eingaben - einem Rechtskundigen der Arbeiterkammer nach muss "... die vereinbarte Entlohnung unabhängig vom Arbeitsergebnis erfolgen, Sie schulden nur ein Bemühen, keinen Erfolg!"

Diese "Arbeitsvereinbarung", hat mein Arbeitgeber meines Wissens nach nicht gegengezeichnet - es findet sich  lediglich meine Unterschrift darauf!

Heute habe ich per postalischem Einschreiben die Kündigung zum 6. Dezember 2013 bekommen!

Nun meine Fragen:

Welches Schreiben ist rechtlich bindend? Das E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift oder das PDF mit eigenhändiger Unterschrift?
Welches ist der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt? Der 13. Oktober 2014, oder bereits früher?

Vielen Dank im Voraus und Anerkennung für dieses Forum!

Peter L.

Verfasst von: Johanna am 14.12.2013 17:39
 


THEMA:  Rechtlich bindend: E-Mail ohne eigenh. Unterschrift oder Vertrag mit eigenh. Unterschrift?

Laut Bestimmungen des Angestelltengesetzes gibt es gewisse Kündigungsfristen und -formen (zum Quartalsende, schriftlich, ...), die individuelle Arbeitsvereinbarung ist aber immer stärker.

Eine Kündigung, noch dazu rückwirkend kann es nicht geben, ich tippe auf Entlassung aus schwerwiegenden Gründen. Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen ließen, kann es nur ein Computerfehler gewesen sein. Auf jeden Fall ist es eine Sache der Arbeiterkammer/eines Arbeitsrechtlers, Ihnen zu helfen.

LG Johanna

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