Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht doie bei einem Einzelunternehmer mit EK aus Gewerbebetrieb die Möglichkeit, das Geschäftsjahr von 1.1. - 31.12. In bspw. 1.7. - 30.06. zu ändern?
Welche Auswirkungen würde dies auf meinen ESt Bescheid und mein Einkommen haben, wenn ich die Änderung gerne per 1.1.2014 durchführen würde und so quasi ein halbes Geschäftsjahr von 1.1. - 30.6.2014 hätte und dann ein normales Gechäftsjahr von 1.7.2014 - 30.6.2015?
Beeinflusst dies meine ESt sowie mein Einkommen in den Jahren 2014+2015 überhaupt und wenn ja, wie?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort(en).
Beste Grüße,
Adam Schoitsch |