Verfasst von:
Harald am
09.12.2013 22:48
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THEMA: Pendlerpauschale/Pendlereuro |
Hallo,
Ich versuche das ganze kurz zu halten, es geht hauptsächlich um die Pendlerpauschale/Pendlereuro für den Ausgleich im nächsten Jahr:
1) 1.1.2013-29.3.2013) Krankenstand mit aufrechtem Dienstverhältnis - gilt Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro? 2) 30.3.2013-2.6.2013) Auszahlung Urlaubsentschädigung, allerdings mit 29.3. einvernehmlich getrennt und somit nicht mehr angestellt. Selbe Frage wie bei (1), denke aber das erklärkt sich von selbst. 3) Meine Frau arbeitet bei der ÖBB, ihre (ich denke zu 20%) und meine Jahreskarte (zu 100%) werden ihr als Naturalbezug angerechnet. Wir haben beide die Karte seit Ende 10.2013. Außerdem bekomme ich von meiner jetzigen Firma die Wiener-Linien-Jahreskarte vergütet (seit etwa Mitte 06.2013) als monatlicher Fahrkostenzuschuß (großteils SV-frei). Bin ich dennoch berechtigt Pendlerpauschale und/oder Pendlereuro in Anspruch zu nehmen? Wenn ja gilt das dann für die volle Weglänge (etwa 60km) oder nur für Autofahrt/Fußweg (etwa 3km) von/zu Bahnhof? 4) 21.9.2013 geheiratet, ändert das irgendetwas an meiner allgemeinen steuerliche Absetzbarkeit (Ich zahle z.B. laufend etwa 3100€ WBF zurück)? (steuerpflichtiges Einkommen etwa 30.000+20.000, keine Kinder).
Noch kurz zur Einkommensteuer meiner Frau:
5) Kann sie Pendlerpauschale oder Pendlereuro in Anspruch nehmen? Ich denke eher nicht, weil ja ein Naturalbezug besteht (wenn auch nur zu einem Teil)
Danke!
mfg,
Harald
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Verfasst von:
Johanna am
15.12.2013 11:27
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THEMA: Pendlerpauschale/Pendlereuro |
Pendlerpauschale wird monatlich abgerechnet/zuerkannt, wenn die Fahrt zur Arbeit an mind. 11 von 20 Arbeitstagen stattfindet. (Neu: es gibt ab 2013 auch 1/3 oder 2/3 der PP.
1) 2) 4) nein
3) und 5) anteilig für die Differenz.
LG Johanna
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Verfasst von:
Harald am
19.12.2013 12:43
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THEMA: Pendlerpauschale/Pendlereuro |
Danke für die Info!
1,2,4 sind mir klar, hab ich ehrlich gesagt schon damit gerechnet.
3,5) Anteilig für die Differenzen, da bin ich noch nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe.
3a) Heißt das ich darf für die Fahrt innerhalb von Wien ab Juni überhaupt nichts rechnen? (ist zwar kein Jobticket an sich, weil ich es auf meinen Namen gekauft habe und ich bekomme es als Fahrkostenzuschuss - großteils SV-frei - zurück) 3b) Für die Fahrt nach Wien darf ich ab Oktober auch nichts rechnen? (Immerhin habe ich jetzt so eine Berechtigungskarte für ganz Österreich, allerdings zahlt meine Frau dafür SV) Oder kann da ein Anteil gerechnet werden? 3c) Für die paar km zu/von Bahnhof darf ich natürlich was rechnen, weil die werden mit dem Auto zurückgelegt.
5a) Da meine Frau für Ihre (20%) und meine (100%) Karte SV-Versicherung zahlt, kann dafür etwas geltend gemacht werden oder 5b) ausschließlich der Weg von/zum Bahnhof?
Danke! |
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Verfasst von:
Janaine am
27.01.2014 15:38
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THEMA: RE: Pendlerpauschale/Pendlereuro |
ABZOCKE!!! Es ist ne Frechheit, dass das Bundesverfassungsgericht berhaupt pr fen mustse, ob dies verfassungskonform ist. Es kann doch nicht sein, dass in Frage gestellt wird, ob ein Pendler die ersten Kilometer absetzen kann oder nicht. Demn chst wird dem Kioskbetreiber gesagt, dass er nur 50% seines Wareneinsatzes als Betriebsausgaben geltend machen kann, um so einen h heren Gewinn zu erwirtschaften. Steuerberatungskosten k nnen auch nicht geltend gemacht werden ist doch logisch, man geht ja auch zum Spa hin. Wer seine Steuern selbst macht, kann schneller was bersehen, der Staat kassiert also mehr ab. EInfach nur Abzocke und traurig f r das Wirtschaftswunder Deutschland . Die Politiker sind gierige Aasgeier, die den Hals nicht voll bekommen, mit Wirtschaft und konomie hat dies jedenfalls nichts mehr zu tun REINE ABZOCKE!!! |
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