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Verfasst von: Thomas am 09.12.2013 11:48
 


THEMA:  Verlustausgleich

Ich werde im Jahr 2013 vorraussichtlich ca. 5000 Euro Gewinn aus Internetwerbung lukrieren. Ebenfalls habe ich dieses Jahr mit dem Hausbau begonnen, im Haus befindet sich auch ein Büro. Diese Büroräumlichkeiten werde ich später für diese gewerbliche Zwecke nutzen. Kann ich in irgend einer Weise einen Teil der angelaufenen Rohbaukosten, mit dem Gewinn aus der Internetwerbung mittels Steuerausgleich als Verlustausgleich, geltend machen?

Verfasst von: Johanna am 10.12.2013 15:05
 


THEMA:  Verlustausgleich

Auf keinen Fall, solange das Büro noch nicht fertig ist.

Internetwerbung scheint zumindest ein reiner Büro-Job zu sein, somit ist ein Raum nötig. Die Herstellungskosten, heruntergebrochen auf die qm des Büros, aufgeteilt auf 67 Jahre könnten als AfA mit 1,5 % jährlich abgesetzt werden. Auf keinen Fall dürfen Kosten des Grundstücks abgeschrieben werden, da sich das Grundstück nicht abnützt.

Verlustausgleich ist etwas anderes: Gegenrechnung von Gewinn und Verlsut aus zwei verschiedenen Einkunftsarten, z. B. Verluste aus Vermietung (Betriebskosten bei vorübergehend leerstehender Wohnung) und Gehalt.

LG Johanna

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