Auf keinen Fall, solange das Büro noch nicht fertig ist.
Internetwerbung scheint zumindest ein reiner Büro-Job zu sein, somit ist ein Raum nötig. Die Herstellungskosten, heruntergebrochen auf die qm des Büros, aufgeteilt auf 67 Jahre könnten als AfA mit 1,5 % jährlich abgesetzt werden. Auf keinen Fall dürfen Kosten des Grundstücks abgeschrieben werden, da sich das Grundstück nicht abnützt.
Verlustausgleich ist etwas anderes: Gegenrechnung von Gewinn und Verlsut aus zwei verschiedenen Einkunftsarten, z. B. Verluste aus Vermietung (Betriebskosten bei vorübergehend leerstehender Wohnung) und Gehalt.
LG Johanna |