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Verfasst von: MP am 06.12.2013 11:27
 


THEMA:  rechnung für eine private dienstleistung

Hallo!

 

Ich habe als Privatperson  für eine Institution ein Video gedreht. Für die Leistung möchten Sie natürlich eine Rechnung haben. Der Betrag beläuft sich auf 250,- Euro. Wie ist es da steuerrechtlich und was muss ich außer den üblichen essentiellen Punkten einer Rechnung noch beachten?

 

Liebe Grüße,

 

MP

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.12.2013 15:18
 


THEMA:  rechnung für eine private dienstleistung

Neben einem Dienstverhältnis dürfen Sie im Jahr 730,-- dazuverdienen,ohne steuerlich etwas beachten zu müssen.

Verfasst von: Johanna am 06.12.2013 19:37
 


THEMA:  rechnung für eine private dienstleistung

Die 250,- sind brutto für netto.

Auch wenn der Auftraggeber es wünscht, schreiben Sie auf keinen Fall unter die Rechnung: inkl. MWSt. , sonst müssen Sie die Steuer ans Finanzamt abliefern. 

LG Johanna

Verfasst von: MP am 09.12.2013 18:41
 


THEMA:  rechnung für eine private dienstleistung

ich hab im sommer (student) für eine ähnliche private dienstleistung 600,- euro eingenommen. da es nun (kein student mehr) mit diesen 250,- euro schon 800 sind wird es aber relevant oder? da ja diese 730,- euro überschritten sind. wie gehe ich vor?

Verfasst von: Johanna am 01.01.2014 23:08
 


THEMA:  rechnung für eine private dienstleistung

Entscheidend sind nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn nach Abzug der Ausgaben (Schreibmaterial, Fahrtspesen, ...).

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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