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Verfasst von: erik123 am 05.12.2013 10:11
 


THEMA:  Sozialversicherung

Hallo!

Wenn man als nebenberuflich Selbstständiger Honorarnoten ausbezahlt bekommt, gilt für die Sozialversicherungspflicht bei der SVA ja die Versicherungsgrenze II mit ca. 4641,60. Ich habe eine grundsätzliche Frage zu Einkommen: Wird dabei das aubezahlte Einkommen in einem Kalenderjahr herengezogen? Also zum Bsp für 2013 jene Beträge die ich von Dezember 2012 bis November 2013 erarbeitet habe und jeweils im nächsten Monat ausbezahlt bekommen habe? Also sozusagen was ich von Jänner bis Dezember überwiesen bekomme.

Oder jene Beträge, die im Kalenderjahr erarbeitet wurden? Also von Februar 2013 bis Jänner 2014 ausbezahlt wurden.

 

Vielen Dank für die Hilfe!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.12.2013 15:24
 


THEMA:  Sozialversicherung

Für das Jahr 2013 werden jene Beträge herangezogen, die 2013 auf Ihrem Konto eingegangen sind.

Betriebsausgaben können Sie davon abziehen.

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