Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: nina am 22.11.2013 09:57
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

Hallo,

ich würde gerne für eine Firma hin und wieder grafische Leistungen (auch mein Hauptberuf jedoch unselbstständig) ergringen, die aber relativ gering sind (unter 730€ pro Jahr). 

Kann ich trotzdem einfach Honorarnoten bzw. Rechnungen über das Jahr verteilt ausstellen? Und muss ich diese dann beim Steuerausgleich angeben?

Dankeschön im vorraus.

Verfasst von: Sabine am 22.11.2013 10:19
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

Ja, Sie können Honorarnoten ausstellen. Sie müssen den Betrag (unter 730,00 €) in der Arbeitnehmerveranlagung angeben.

Steuerliche Auswirkungen

Einkünfte aus Werkverträgen zählen zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen aus allen Löhnen und Gehältern über 12.000 € im Kalenderjahr können Sie

  • bis zu 730 € Gewinn im Kalenderjahr aus einer selbständigen Tätigkeit steuerfrei dazuverdienen.
  • Zwischen 730 € und 1.460 € im Kalenderjahr muss der Gewinn aus dem Werkvertrag zwar in voller Höhe angegeben werden, aber nicht der gesamte Zuverdienst ist steuerpflichtig, sondern nur der Anteil, der 730 € übersteigt. Dieser Betrag wird verdoppelt und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis hinzugerechnet.
  • Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 € im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig.
Verfasst von: nina am 22.11.2013 12:46
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

Danke für die Info.

Und das gilt eben auch, wenn man keinen Gewerbeschein hat?

 

Verfasst von: sixt am 22.11.2013 15:53
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

JA, gilt auch wenn man keinen Gewerbeschein hat.

Verfasst von: Hans am 27.07.2016 18:14
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

Heisst das man braucht erst ab 1.460,- Euro im Jahr einen Gewerbeschein? bzw. wo liegt die Grenze ab wann man einen Gewerbeschein benötigt?

Danke im Voraus.

Verfasst von: Rudi Beier am 27.08.2016 15:01
 


THEMA:  Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit ohne Gewerbeschein

Ist das Forum noch aktiv? Antworten scheint man hier nicht zu bekommen!!!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 52.15.136.88 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.