Ja, Sie können Honorarnoten ausstellen. Sie müssen den Betrag (unter 730,00 €) in der Arbeitnehmerveranlagung angeben.
Steuerliche Auswirkungen
Einkünfte aus Werkverträgen zählen zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen aus allen Löhnen und Gehältern über 12.000 € im Kalenderjahr können Sie
- bis zu 730 € Gewinn im Kalenderjahr aus einer selbständigen Tätigkeit steuerfrei dazuverdienen.
- Zwischen 730 € und 1.460 € im Kalenderjahr muss der Gewinn aus dem Werkvertrag zwar in voller Höhe angegeben werden, aber nicht der gesamte Zuverdienst ist steuerpflichtig, sondern nur der Anteil, der 730 € übersteigt. Dieser Betrag wird verdoppelt und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis hinzugerechnet.
- Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 € im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig.
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