Liebe Leute,
gleich zu Anfang: Ich habe
versucht selbst die Antwort auf meine Fragen zu finden, mein „Fall“ ist aber
dermaßen kompliziert, dass ich das System nicht durchschaue…Daher wäre ich sehr
dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Die
Situation ist folgende:
Mein Freund
und ich - wir leben nicht zusammen - möchten gemeinsam ein Lokal in Hauptmiete
übernehmen und dazu eine OG gründen.
Mein Freund
wäre dann hauptberuflich selbstständig und so gut wie immer im Lokal.
Dazu meine
erste Frage: Muss er sich selbst als Angestellten anmelden – also sich selbst ein
Gehalt auszahlen? Wenn ja, wie funktioniert das (steuerlich)?
Meine Situation ist leider weitaus komplizierter:
Ich bin noch für drei Semester Studentin und arbeite nebenbei 15h als Angestellte
und ca. 10h als freie Dienstnehmerin – mein Gesamteinkommen ist damit zurzeit knapp
unter der Steuergrenze.
Bis zum Abschluss
meines Studiums würde ich also voraussichtlich nicht direkt im Lokal mitarbeiten, sehr wohl aber bei
allen externen Angelegenheiten - und bekäme somit auch 50% des
Gewinns.
Wie berechne ich in diesem Fall meine Steuern (automatisch abgezogen werden sie ja
nicht, da ich bei beiden Jobs jeweils unter der Steuergrenze bin)? Würden sich
meine zwei Jobs dann überhaupt noch auszahlen?
Wäre echt
nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte, denn davon hängt
natürlich auch unsere Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit maßgeblich ab….
Danke schon
einmal,
LG, Kathy
ps.
Und kann mir event. jemand sagen, was im Gastgewerbe der Unterschied
zwischen Gewerbeschein, Gewerbeberechtigung und Konzession ist?
|