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Verfasst von: Kathy am 20.11.2013 10:14
 


THEMA:  Angestellte, freie Dienstnehmerin und Selbstständig (OG)....Steuern?

Liebe Leute,

gleich zu Anfang: Ich habe versucht selbst die Antwort auf meine Fragen zu finden, mein „Fall“ ist aber dermaßen kompliziert, dass ich das System nicht durchschaue…Daher wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Die Situation ist folgende:

Mein Freund und ich  - wir leben nicht zusammen - möchten gemeinsam ein Lokal in Hauptmiete übernehmen und dazu eine OG gründen.

Mein Freund wäre dann hauptberuflich selbstständig und so gut wie immer im Lokal.

Dazu meine erste Frage: Muss er sich selbst als Angestellten anmelden – also sich selbst ein Gehalt  auszahlen? Wenn ja, wie funktioniert das (steuerlich)?

Meine Situation ist leider weitaus komplizierter:

Ich bin noch für drei Semester Studentin und arbeite nebenbei 15h als Angestellte und ca. 10h als freie Dienstnehmerin – mein Gesamteinkommen ist damit zurzeit knapp unter der Steuergrenze.

Bis zum Abschluss meines Studiums würde ich also voraussichtlich nicht direkt im Lokal mitarbeiten, sehr wohl aber bei allen externen Angelegenheiten - und bekäme somit auch 50% des Gewinns.    

                              

Wie berechne ich in diesem Fall meine Steuern (automatisch abgezogen werden sie ja nicht, da ich bei beiden Jobs jeweils unter der Steuergrenze bin)? Würden sich meine zwei Jobs dann überhaupt noch auszahlen?


Wäre echt nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte, denn davon hängt natürlich auch unsere Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit maßgeblich ab….

Danke schon einmal,

LG, Kathy


ps. Und kann mir event. jemand sagen, was im Gastgewerbe der Unterschied zwischen Gewerbeschein, Gewerbeberechtigung und Konzession ist?

Verfasst von: Markus am 20.11.2013 11:00
 


THEMA:  Angestellte, freie Dienstnehmerin und Selbstständig (OG)....Steuern?

Hallo,

ihr Freund braucht sich kein Gehalt auszahlen lassen. Er finanziert seinen Lebensunterhalt mittels Privatentnahmen.

Bei Ihnen werden bei der Steuerberechnung ihre beiden bisherigen Jobs und ihr anteiliger Gewinn/Verlust aus dem Lokal summiert.

Aber wenn Sie ohnehin nicht im Lokal tätig sind, warum möchten Sie diese aufgeben? Wenn das Lokal nicht so erfolgreich ist wie erwartet, kann es sinnvoll sein, wenn Sie noch andere Einkunftsquellen haben.

Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater. Der kann Ihnen bei der Gründung weiterhelfen. Es gibt dabei viele Fragen zu klären.

lG

 

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