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Verfasst von: Thomas Meixner am 11.11.2013 18:10
 


THEMA:  Umsatzsteuerfrage

Folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen stellt privaten Kunden eine Art Rufhilfe zur Verfügung. Das Gerät wird durch einen Blitzschlag zerstört. Das Unternehmen verrechnet dem Kunden die Kosten für das Gerät gemäss Vertrag inkl. 20% MwSt. weiter. Der Kunde zahlt die Rechnung, reicht die Rechnung bei seiner Versicherung ein. Die Versicherung meldet sich darauf hin beim Unternehmen und meint die MwSt. hätte nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Was ist nun die korrekte Vorgehensweise?

Verfasst von: Mathias am 13.11.2013 11:58
 


THEMA:  Umsatzsteuerfrage

Das sieht nach echtem Schadensersatz aus und der ist immer umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer kann nur entstehen, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Hier zahlt der Kunde und bekommt dafür keine Gegenleistung, also liegt kein Leistungsaustausch vor, daher auch keine Umsatzsteuer.

Verfasst von: Thomas Meixner am 13.11.2013 20:15
 


THEMA:  Umsatzsteuerfrage

Meiner Meinung nach aber doch eher ein unechter Schadensersatz, schließlich erfolgt ja eine besondere Leistung des geschädigten Unternehmens. Dieses muss ein neues Gerät kaufen, wieder zum Kunden hin fahren und dieses installieren. Könnte man dies so argumentieren? 

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