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Verfasst von: Jens am 07.11.2013 19:29
 


THEMA:  Kapitalerträge im Ausland, sonst kein Einkommen, Post vom FA

Hi,

ich habe Kapitalerträge aus Aktien im Ausland. Dort wurde auch immer 25% Kapitalertragssteuer abgezogen (bzw. 35% Quellensteuer). Mir war nicht bewusst, daß diese Steuer in dem falschen Topf wandert. Ich wollte auch nie eine Steuererklärung abgeben, was mir zwar Geld gespart hätte, aber mir zuviel Aufwand war.

Auf jeden Fall hat sich nun das FA bei mir gemeldet, ich stehe im Verdacht Steuern hinterzogen zu haben.

Ich soll nun nachträglich Steuererklärungen für die Jahre seit meinem Zuzug nach Österreich nachreichen (3 Jahre). Ich das Thema dann für mich gegessen oder sollte ich besser einen Steuerberater hinzuziehen? Ich möchte eigentlich nicht, daß das FA meine kompletten Kontobewegungen kennt.

Auch stelle ich mir das alles kompliziert vor. Ich muss mir ja jedes Jahr die KapErSt aus dem Ausland per Antrag zurückerstatten lassen und in Österreich versteuern. Kommt es da nicht zu Zahlungsüberschneidungen? Also das ich aufgrund der Forderung Österreichs in Vorleistung treten muss.

 

Verfasst von: Markus am 08.11.2013 12:14
 


THEMA:  Kapitalerträge im Ausland, sonst kein Einkommen, Post vom FA

Einen Steuerberater hinzuziehen ist sinnvoll, weil es finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Neben der Steuer für die Kapitalerträge kommt dann noch eine Strafe hinzu. Und das Verfahren an sich ist auch keinesfalls lustig.

Der Steuerberater kann dann die Steuererklärung abgeben und gleich argumentieren warum es kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand ist.

Aber an sich ist es nicht so schlimm. Hatte schon solche Fälle und die Finanz hat sogar manchmal auf eine Versteuerung verzichtet, weil die Auswirkungen minimal waren.

Aber ich kenne Ihren Fall nicht.

Sie können mich unter 07242/66 618-29 kontaktieren, wenn Sie nähere Fragen haben.

beste Grüße, Markus Trittenwein

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