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Verfasst von: Andras am 07.11.2013 16:07
 


THEMA:  Gewinnsteuer - Mitarbeiteraktien

 

Sehr geehrte Damen / Herren,

 

Ich hätte gern einige Fragen. 

 

Ich bin ungarisch (mit ungarischen Wohnsitz) und arbeite seit 05.2011 in Österreich deshalb habe ich Versicherung und Steuerpflicht in Österreich. Ich kann jetzt Mitarbeiteraktien (dieser Firma) kaufen und zwar mit 20% Mitarbeiter Abschlag (also eine 100 EUR Wert Aktie kann ich für 80 EUR bekommen).

 

Ich weiß so, dass ich diesen 20% Vorteil versteuern muss (43% Steuer) und noch darauf auch 18% Versicherung zahlen muss. Diese 43% Steuer muss ich im Rahmen der Steuererklärung (Steuerausgleich?) einzahlen.

 

Es schaut so aus, dass ich Ende dieses Monats meine Kündigung bekommen werde, und danach meine Aktien verkaufen kann. Wo zahle ich Kursgewinnsteuer wenn ich diese Aktien verkaufen möchte? In Österreich oder in Ungarn?

 

Dieses Jahr habe ich noch hier in Österreich Arbeitverhältniss, also ich schätze, dass ich hier nach dem Aktienverkauf Steuer zahlen muss.

 

Was ist, wenn ich keinen Job in Österreich finde, nicht hier steuerpflichtig werde, und diese Aktien nächstes Jahr verkaufe? Soll ich das dann in Ungarn versteuern?

 

Wie wird sich das ändern, wenn ich in Österreich arbeitslose werde und inzwischen die Aktien verkaufe? Wird diese Situation ein ungarischer Wohnsitz beeinflussen?

 

Wie soll ich meinen Kursgewinn ausrechnen? z.B.: ich kaufe eine 100 EUR Wert Aktie für 80 EUR (mit 20% Rabatt) und ich verkaufe das für 105 EUR. Ist dann mein Kursgewinn 105 -100 EUR, was ich mit 25% versteuern muss?

 

Wenn ich den 20% Vorteil bereits versteuert habe muss ich nicht noch einmal, doppelt darauf Steuer zahlen bei dem Kursgewinn?! (ich meine: dann wird meine Kursgewinn nicht 105 – 80 EUR).

 

Danke für die möglichst rasche Hilfe im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andras Mihaly

 

Verfasst von: optimus am 09.11.2013 21:32
 


THEMA:  Gewinnsteuer - Mitarbeiteraktien

Sie haben schon diese frage auf steuerberater.com gestartet, war da schon gar kein antwort? 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.11.2013 13:34
 


THEMA:  Gewinnsteuer - Mitarbeiteraktien

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