Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein Kleinunternehmen und versuche, meinen Gewinn jährlich unter der GSVG-Beitragsgrundlage i.d.H.d. Geringfügigkeitsgrenze zu halten da ich nebenbei auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhalte. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob der Gewinnfreibetrag i.d.H.v. 13% der Geringfügigkeitsgrenze noch zuzurechnen ist.
Sprich ich könnte im Jahr 2013 € 4641,6 an Gewinn erzielen + zusätzlich noch € 693,- (entspricht 13% Gewinnfreibetrag von € 5.335,- Gewinn) an Gewinn.
Ist es also korrekt, dass ich einen Gewinn von € 5.335,- pro Jahr erzielen kann und damit noch nicht GSVG-Pflichtig werde?
Besten Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüße, Thomas Walkhauer |