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Verfasst von: Thomas Walkhauer am 07.11.2013 11:20
 


THEMA:  Mindert der 13% Freibetrag die GSVG-Bemessungsgrundlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Kleinunternehmen und versuche, meinen Gewinn jährlich unter der GSVG-Beitragsgrundlage i.d.H.d. Geringfügigkeitsgrenze zu halten da ich nebenbei auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhalte. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob der Gewinnfreibetrag i.d.H.v. 13% der Geringfügigkeitsgrenze noch zuzurechnen ist.

Sprich ich könnte im Jahr 2013 € 4641,6 an Gewinn erzielen + zusätzlich noch € 693,- (entspricht 13% Gewinnfreibetrag von € 5.335,- Gewinn) an Gewinn.

Ist es also korrekt, dass ich einen Gewinn von € 5.335,- pro Jahr erzielen kann und damit noch nicht GSVG-Pflichtig werde?

Besten Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüße,
Thomas Walkhauer

Verfasst von: WMT am 12.11.2013 21:56
 


THEMA:  Mindert der 13% Freibetrag die GSVG-Bemessungsgrundlage

Ja, der GFB wirkt auch auf die SVA-Beitragsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen,

Kanzlei WMT

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