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Verfasst von: ervin am 06.11.2013 14:45
 


THEMA:  gewerbeschein

Hallo 

 

ich bin derzeit angestellt auf 32st/wochen und bekomme dafür 1330 Brutto (ca 1070 Netto)

möchte jetzt gewerbeschein lösen und somit was zusätzlich verdienen...wie hoch ist die Gränze (pro jahr) was ich zusätzlich verdienen kann mit dem Gewerbeschein (reines Gewinn)  damit ich keine Sozialvers. noch einkommensteuer bezahle, also gaaar nichts?? Ich habe gelessen wenn man auf 40st angemeldet ist darf man ca 730e/gewinn jährlich machen, und wie schaut es bei mir aus da ich "nur" 32 stunde arbeite???

vielen Dank im Voraus

LG

ervin

Verfasst von: Markus am 06.11.2013 16:49
 


THEMA:  gewerbeschein

Hallo,

der veranlagungsfreibetrag in höhe von EUR 730,00 steht Ihnen auch zu, wenn Sie 32 h/Woche arbeiten.

lg, Markus

Verfasst von: ervin am 07.11.2013 09:20
 


THEMA:  gewerbeschein

Hi,

ja das war mir schon klar

aber ich wollte wissen ob man vl sogar mehr wie 730€  mit d.  Gewerbeschien verdiennen kann

da ich nicht mehr vollzeit beschäftigt bon, wie gesagt bin jetzt auf 32h!?

 

danke & lg

Verfasst von: Markus am 07.11.2013 16:02
 


THEMA:  gewerbeschein

es ist völlig egal wie hoch das beschäftigungsausmaß in stunden ist.

bei 32h/woche = EUR 730
bei 40h/woche = EUR 730
bei 20h/woche = EUR 730

sicher können sie mehr verdienen, nur wird dieser veranlagungsfreibetrag eingeschliffen und ist ab EUR 1.460,00 ganz weg. aber das wollen sie ja vermeiden.

die eur 730 beziehen sich auf den gewinn (einnahmen abzügl. den ausgaben)

alles klar?

lg

 

Verfasst von: ervin am 08.11.2013 11:40
 


THEMA:  gewerbeschein

Alle klar danke Ihnen für die Erklärung

aber eine Frage hätte ich noch

wenn ich über 730e bin..was ist da alles zu bezahlen? kann mir wer vl anhand der Beispiel erklären

wie gesagt ich verdiene auf Teilzeitbeschäftigung  1330 Brutto (ca 1070 Netto), mit d. Gewerbeschein noch zusätzlich ca 200-300e netto monatlich (also reines GEWINN) was ist alles zu bezahlen??was bleibt mir über ca - netto zusammen gerechnet?

 

sry für so viele Fragen :)

 

danke im Voraus

Verfasst von: Markus am 08.11.2013 11:52
 


THEMA:  gewerbeschein

bei eur 300 gewinn ist effektiv weder einkommensteuer noch sozialversicherung zu bezahlen.

Verfasst von: ervin am 08.11.2013 12:48
 


THEMA:  gewerbeschein

danke wieder mal..

bei zusätzlich 300e monatlich, das sind 3600e netto zusätzlich jährlich

brauch man keine est weder sv bezahlen?? hat es nicht geheißen bis 730e/jählich!?

 

lg

 

Verfasst von: Markus am 08.11.2013 14:20
 


THEMA:  gewerbeschein

verzeihung, muss zurücknehmen.

dachte EUR 300 JÄHRLICH. Sie haben es schon richtig bemerkt.

bei EUR 3600 jährlich ist noch keine Sozialversicherung zu zahlen,

jedoch ca. EUR 1.300 an Einkommensteuer. Also blieben ca. EUR 2.300 übrig.

 

 

Verfasst von: ervin am 08.11.2013 14:35
 


THEMA:  gewerbeschein

kein Problem 

jetzt haben wir es :)

danke viel mals & lg

Verfasst von: Markus am 08.11.2013 14:40
 


THEMA:  gewerbeschein

viel erfolg!

wofür haben Sie den gewerbeschein?

lg

Verfasst von: ervin am 08.11.2013 14:55
 


THEMA:  gewerbeschein

kein Problem 

jetzt haben wir es :)

danke viel mals & lg

Verfasst von: ervin am 08.11.2013 15:08
 


THEMA:  gewerbeschein

danke!

hab ich noch nicht

aber bin am überlegen den für "FG Freizeit- und Sportbetriebe" zu lösen

also für verschiedene sport. Veranstaltungen ein Freund mach das schon, und ich könnte paar Aufträge von ihm bekommen...

eine Frage ist mir noch aufgefallen :) also wie wird EST berechnet von welche Summe? Eigentlich EST wird bezahlt nur für gewinn (oder umsatz!?) was ich mit d. gewerbeschein erzielt habe oder? wird nicht zusammen gerechnet mit Geld was ich für mein Teilzeitjob kriege?

Verfasst von: Markus am 12.11.2013 08:53
 


THEMA:  gewerbeschein

Die ESt wird vom Einkommen berechnet. Das ist in Ihrem Falle der steuerpflichtige Bezug aus dem Teilzeitjob und dem GEWINN aus dem Gewerbebetrieb (abzgl. Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen).

Wenn Sie ca. EUR 3.500,00 Gewinn pro Jahr erzielen möchten, kann es sein, dass Sie bei besserer Auftragslage als Erwartet sozialversicherungspflichtig werden. Dazu fehlen Ihnen dann nur noch ca. EUR 1.000 an zusätzlichem Gewinn.

Dann ist eine rechtzeitige Meldung an die SVA notwendig. Sonst gibts empfindliche Strafzahlungen.

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