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Verfasst von: Roland am 23.10.2013 09:27
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote + ehem. Gewerbe

Guten Tag!

Ich habe eine etwas kompliziertere Situation.

1. Ich bin hauptberuflich angestellt mit ca. 25000€ Brutto im Jahr Gehalt - Softwareentwicklung.

2. Ich möchte zusätzlich noch mit ein paar gelegenheitsarbeiten auf Honorarnotenbasis mehr Geld dazuverdienen, auch Softwareentwicklung.

3. Ich hatte in den letzten 60 Monaten bereits ein Gewerbe mit Umsatz über 30000€ im Jahr,  welches aber seit 2 Jahren gelöscht ist - Das heißt ich war bei der SVA bereits versichert.

4. Mit meinem Arbeitgeber hab ich gesprochen, da ist alles klar und ich habe die Genehmigung für die Nebenjobs.

Jetzt meine Fragen:

Wie genau sieht die Situation für mich aus für Finanzamt und Sozialversicherung. Der Zusatzverdienst wäre über 3000€ pro Jahr. Niederösterreich.

1. Finanzamt wäre soweit klar für mich - Einkünfte und Ausgaben aus Honorarnote in Einkommenssteuererklärung angeben. Gibt es hier eine besondere Umsatz/Gewinngrenze die ich wissen sollte (Geringfügigkeit oder dergleichen)

2. Sozialversicherung ist für mich völlig unklar. Gilt für mich jetzt diese Geringfügigkeitsgrenze von 4600€ Gewinn/30000€ Umsatz im Jahr oder nicht? Es gibt da diese Vollkommen blödsinnige Regelung, beim Anmelden eines Gewerbes, das ich innerhalb der letzten 60 Monate nicht länger als 12 Monate bei der gew. Sozialversicherung sein darf um Befreiung der SVA zu beantragen.

Was gilt für mich? Darf ich Honorarnote als priv. Person schreiben, wenn ja wieviel im Jahr? Hat das dann irgendetwas mit der gew. SVA zu tun oder werden alle Einkünfte zusammengerechnet und ich zahle dann darauf normale allgemeine Sozialversicherung?

Es ist echt so kompliziert für mich aufgrund meines ehem. Gewerbes. Hätte ich das nicht wäre alles klar und die oben genannten Grenzen würden gelten, nur so nicht bei mir, oder doch? Ich Blick da nicht wirklich durch und überall wo ich nachlese stehen die Dinge etwas anders beschrieben.

 

Ich bin dankbar für jeden der mit Klipp und Klar sagen kann was Sache ist, Vermutungen hab ich selbst schon genug angestellt :)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.10.2013 17:17
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote + ehem. Gewerbe

Wenn Sie keinen Gewerbeschein lösen, dann sind Sie sozialversicherungsrechtlich neuer Selbständiger.

In diesem Falle müssen Sie sich bei der SVA nur dann melden, wenn Sie im Jahr mehr als € 4.600,-- Gewinn erzielen.

Wir beraten Sie gerne.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Roland am 23.10.2013 19:41
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote + ehem. Gewerbe

Danke für diese Antwort.

Ich habe heute selbst noch einmal ein intenives Gespräch mit der Sozialversicherung geführt und die nette Dame hat mir das auch so bestätigt.

In meinem Fall brauche ich keinen Gewerbeschein für Softwareentwicklung, habe eigene Betriebsmittel und arbeite für ein Werk (Werkvertrag).

Hier spielt auch glücklicherweise mein früheres Gewerbe für die SV gar keine Rolle und die Grenze wie sie gesagt haben liegt bei 4600€ Gewinn im Jahr, erst ab dann wird SV fällig.

Ich kann also endlich beruhigt sein, hatte schon stark befürchtet ich kann jetzt 3 Jahre nichts nebenbei dazu verdienen ohne voll SV zahlen zu müssen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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