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Verfasst von: Der gute Frank am 21.10.2013 23:19
 


THEMA:  GmbH + Gehalt = steuerlich grundsätzlich immer besser als Einzelunternehmen oder nicht?

Ich bin verwirrt, wir überlegen nächstes Jahr nach Österreich zu ziehen und entweder via Einzelfirma oder GmbH (oder Personengesellschaft) das Online Business fort zu führen.

Abgesehen von verschiedenen zahlen, ab der eine GmbH steuerlich (unter der Bedingung, dass ich ein unternehmen nicht nur aus Spass führe, sondern natürlich davon leben möchte, also auch Geld entnehme) besser wäre, stellt sich für mich die Frage, ob bei der "Flat Tax" von 25% Körperschaftssteuer + 25% KES = 43,5% Vergleichen von verschiedensten Fachartikeln, nicht vergessen wird, dass der Geschäftsführer sich und seine Frau ein Gehalt (14 Monatsgehälter) geben kann. Dort wird immer verglichen, dass der progressive Steuersatz niedriger sein könnte, als der Flattax Steuersatz bei Entnahme.

Eine Einzelfirma kann sich kein Gehalt geben, also ist die GmbH doch eigentlich IMMER besser, wenn es um steuerliche Aspekte geht.

Ich habe zwar gelesen, dass ein Einzelunternehmer neuerdings bis zu 13% (bzw maximal 100.000 Euro) von Steuern befreien kann, wenn das Geld in bestimmte Investionen fliesst, aber wenn dies nicht der Fall ist, hat die GmbH mit dem 14 Monatsgehältern + maximaler 43,5% Steuer bei Entnahme IMMER Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen, ausgegangen davon, das ich das Geld für private Zwecke benötige.

Natürlich kann die steuerliche Belastung bei einer Einzelfirma bis zu einer gewissen Höhe theoretisch niedriger sein, als diese 43,5%, aber als Angestellter der GmbH hätte ich doch die Optionen: 43,5% Steuern durch Ausschüttung oder dank günstigere Versteuerung des 13/14 Gehalts, eine niedrigere Versteuerung als wenn ich es als Einzelunternehmen versteuen würde, korrekt? Ich könnte bei einer Einzelfirma, höchstens meine Frau einstellen, aber bei einer GmbH könnte ich mich als CEO einstellen und meine Frau als Mitarbeiterin und so unter der "Flat Tax" bleiben.  . Ist dies korrekt?

Zu dem muss ich, wenn ich es richtig verstnaden habe 26,8% der Höchstbemessungsgrundlage (wenn mein Einkommen dieses erreicht) Sozialabgaben zahlen, wenn mich meine eigene juristische Person einstellt, ist diese Belastung zwar genauso hoch, verteilt sich aber auf die GmbH und auf mein Gehalt, im Endeffekt habe ich dabei ein höheres Netto Gehalt, als würde ich als Einzelunternehmer alleine die Pflichtbeiträge zahlen. Ist dies korrekt?

Grüsse

Frank

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2013 12:39
 


THEMA:  GmbH + Gehalt = steuerlich grundsätzlich immer besser als Einzelunternehmen oder nicht?

Im Prinzip stimmt alles, was Sie sagen.

Zusammengefasst:bei einer GesmbH haben Sie mehr Spielmöglichkeiten und außerdem auch die beschränkte Haftung.

Seit 1.7.2013 gibt es auch in Österreich die GesmbH "light" mit einem Stammkapital von nur € 10.000,--.Was die Entscheidung auch zugunsten der GesmbH aussfallen lässt.

Ich biete Ihnen gerne auch telefonisch ein kostenloses Erstgespräch an.

Bitte lassen Sie sich von unserem Sekretariat einen Termin für eine Telefonkonfrenz geben!

+43 1 533 16 37 DW 13

 

Verfasst von: Hajo am 24.10.2013 18:56
 


THEMA:  GmbH + Gehalt = steuerlich grundsätzlich immer besser als Einzelunternehmen oder nicht?

Ganz so einfach ist das nicht, denn bei einem Vorteilhaftigkeitsvergleich ist eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen wie zB Ausmaß der Entnahmen/Ausschüttungen und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und des Geschäftsführergehaltes inklusive Lohnnebenkosten.

Sie können ihre Frau auch nicht beliebig entlohnen (Fremdvergleich).

Auch bzgl. Sozialversicherung ist zu überlegen, ob eine ASVG-Versicherung im

Vergleich zu einer GSVG-Versicherung im Einzelfall vorteilhaft und erwünscht ist. Ein

Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu nicht mehr als 25% beteiligt ist, unterliegt der ASVG Versicherung.

Ist er zwischen 25% und 50% beteiligt, fällt das Beschäftigungsverhältnis

ebenfalls unter die ASVG-Versicherung außer der Gesellschafter-Geschäftsführer ist

weisungsfrei gestellt. In den übrigen Fällen kommt es zu einer GSVG-Versicherung.

Meiner Meinung nach bringt eine GmbH – abgesehen von der Haftung – bei einen  Jahresgewinn von jenseits EUR 100.000,- keine steuerl. Vorteile.

Einzelunternehmer erhalten den 13% Freibetrag bis EUR 30.000,- Gewinn auch ohne Investition.

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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