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Verfasst von: Barbara G. am 21.10.2013 23:16
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Guten Abend !

folgender Sachverhalt : Im August 2012 wurde von mir ein Einfamilienhaus erworben .

Die Verkäuferin hatte dieses Haus 2008 gemeinsam mit ihrem damaligen Mann erbaut und ab Sept. 2008 auch als Hauptwohnsitz bewohnt.

Beide waren als Hälfteeigentümer im Grundbuch eingetragen. 2011 ging die Firma ihres Mannes in Konkurs und das Hälfteeigentum wurde der Konkursmasse zugeordnet. Die Verkäuferin hat daraufhin diese Hälfte aus der Konkursmasse durch anteilige Schuldenübernahme und einen Barerlag aus der Konkursmasse übernommen und war daher ab Frühjahr 2011 Alleineigentümerin .

Durch die Scheidung 2012 war es der Verkäuferin nicht mehr möglich die Hauskredite zu bezahlen woraufhin sie das Haus an mich verkaufte. der Kaufpreis entsprach genau der Höhe der Kreditschulden.

Nun zu meiner Frage: Besteht für die Verkäuferin eine Immobilienertragssteuerpflicht, bzw greift die Hauptwohnsitzbefreiung auch wenn sie bis 2011 nur hälfteigentümerin war? durch die Komplexität war unser Notar nicht in der Lage ausreichend Auskunft darüber zu geben .

Über Anworten wäre ich sehr dankbar!

mfg

 

 

 

Verfasst von: Markus am 23.10.2013 07:47
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Wenn der Notar nicht mehr weiterweiß, dann ist es sinnvoll, wenn der Notar einen Steuerberater offiziell einschaltet.

 

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