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Verfasst von: alex am 21.10.2013 10:56
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

Hallo 

ich bin auf Vollzeit angemeldet (40h - Nettoeinkommen 1225€  bzw  1645€ Brutto) , jetzt hab ich vor einen Gewerbeschein zu machen und etwas neben bei zu arbeiten... 

1.)    Wie ist es mit  Steuer, Sozialversicherung und sonstige kosten  muss ich noch was zusätzlich zahlen? Würde ca 700-800€ gewinn jährlich erzielen?

2.)    Ich habe gehört mein Arbeitsgeber muss eine Genehmigung  / Zustimmung schreiben dass ich nebenbei  eine Gewerbe ausüben  kann…stimmt das??muss ich “irgendwelche“ Genehmigung/Zustimmung von „irgendwem“  holen damit ich überhaupt den Gewerbeschein bekommen kann? Oder ich kann ganz normal anmelden?

Danke im Voraus

LG

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2013 12:27
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

1.) Wenn Ihr Gewinn unter 730,-- im Jahr bleibt müssen Sie weder Sozialvers. noch einkommensteer bezahlen.

2.) es ist richtig, dass dem Dienstgeber jede Nebenbeschäftigung zu melden ist.

 Den Gewerbeschein lösenSie am besten auf der Wirtschaftkammer.Dort erhlaten Sie auch nützliche Informationen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2013 12:27
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

1.) Wenn Ihr Gewinn unter 730,-- im Jahr bleibt müssen Sie weder Sozialvers. noch einkommensteer bezahlen.

2.) es ist richtig, dass dem Dienstgeber jede Nebenbeschäftigung zu melden ist.

 Den Gewerbeschein lösenSie am besten auf der Wirtschaftkammer.Dort erhlaten Sie auch nützliche Informationen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2013 12:27
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

1.) Wenn Ihr Gewinn unter 730,-- im Jahr bleibt müssen Sie weder Sozialvers. noch einkommensteer bezahlen.

2.) es ist richtig, dass dem Dienstgeber jede Nebenbeschäftigung zu melden ist.

 Den Gewerbeschein lösenSie am besten auf der Wirtschaftkammer.Dort erhlaten Sie auch nützliche Informationen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2013 12:27
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

1.) Wenn Ihr Gewinn unter 730,-- im Jahr bleibt müssen Sie weder Sozialvers. noch einkommensteer bezahlen.

2.) es ist richtig, dass dem Dienstgeber jede Nebenbeschäftigung zu melden ist.

 Den Gewerbeschein lösenSie am besten auf der Wirtschaftkammer.Dort erhlaten Sie auch nützliche Informationen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Pamela am 26.02.2014 20:53
 


THEMA:  Vollzeit-beschäftigt , Gewerbe - nebenbeschäftigung

Hallo, ichh bin Vollzeit beschäftigt (38,5h - Nettoeinkommen 1.600 €), nun möchte ich eine Firma gründen wo ich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer benötige (da ich selber nicht die Qualifitkationen für diese Sparte habe).

Meine Fragen sind:

1. Ist eine OG hier eine richtige Gesellschaftsform (GmbH leider nicht in Frage) oder kann ich auch als Einzelunternehmer auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einstellen?

2. Wie ist es mit  Steuer, SV usw. wenn ich im jahr ca. einen Umsatz von EUR 50.000,- durch die Firma erwirtschafte? Habe ich einen großen Nachteil, wenn ich auch vollzeit beschäftigt bin?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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