Hallo!
Was gehört beim Kauf einer neu gebauten Wohnung zu den Anschaffungskosten (Bemessungsgrundlage von Afa)?
Kaufpreis sicherlich, Grunderwerbssteuer, Notarkosten usw. auch.Die Treuhandkosten sind vereinbart aber noch nicht bezahlt, gehören sie trotzdem zu den Anschaffungskosten oder erst nach der Bezahlung?
Was ist mit den Einrichtungskosten (Küche, Bad, Elektroinstallation, Möbeln)? Gehören sie auch dazu? Wenn nein, wie werden diese Kosten steuerlich behandelt?
Danke für Ihre Hilfe!
LG
Lena |