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Verfasst von: Lena am 18.10.2013 09:56
 


THEMA:  Einnahme-Überschuss-Rechnung für Vermietung

Hallo!

Ich habe 2012 eine Wohnung zum Vermieten gekauft. Diese Wohnung wird noch gebaut und wird Ende 2013 fertig. Anschließend werde ich sie vermieten. Ich habe beim FA V+V angemeldet und auf Umst-Pflicht optimiert. Somit habe ich die Mehrwertsteuer auf die Kaufpreisteilzahlungen erstattet bekommen. Der Kaufpreis wird in 7 Teilzahlungen aufgeteilt und im Jahr 2012 habe ich 2 Teilzahlungen geleistet.

Für die Einnahme-Ausgabe-Rechnung habe ich folgende Fragen.

1. Was gehört zu den Anschaffungskosten neben dem Kaufpreis? Was sind z.B. die Kosten für Küche-, Badeinrichtungen und Elektroinstallation? Sind sie auch Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

2. Afa: Da die Wohnung noch nicht fertig ist und somit noch nicht vermietet ist, nehme ich an, beginnt die Abschreibung des Gebäudes erst ab dem Zeitpunkt der Vermietung oder? Was ist die Bemessungsgrundlage für die Afa? Wie werden die oben genannten Kosten für Küche, Bad, Elektro behandelt? Kann ich sie jetzt als Ausgaben absetzen oder auch erst ab Vermietung mit entsprechender Abschreibung (auch 1,5% jährlich)?

3. Formular E1b, Kennzahl 9410 "Höhe Anschaffungskosten": Sind das die gesamten Kosten oder nur die im Erklärungsjahr geleisteten Teilzahlungen? Was sind die Kosten nach §28 Abs.2, 3, 4?

Danke vielmals im Voraus für die Auskünfte!

LG

Lena

 

 

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