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Verfasst von: Thomas Walkhauer am 17.10.2013 13:29
 


THEMA:  Werbungskosten für Weiterbildung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin derzeit Controller mit einem Jahreseinkommen von Brutto rund € 40.000,-
Ich möchte im Jahr 2014 einen Controlling-Lehrgang absolvieren (2 Semester, Kosten rund € 6.000,-) und mich weiter zu spezialiseren.

Nun zu meiner Frage: Kann ich die € 6.000,- vollständig als Werbungskosten ansetzen und bekomme ich diese dann entsprechend bei meiner Arbeitnehmerveranlagung zurück?

Besten Dank,
Thomas Walkhauer

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.10.2013 11:34
 


THEMA:  Werbungskosten für Weiterbildung

Sie können die 6.000,-- als Werbungkosten absetzen.

Diese vermindern aber nur die Bemessungsrundlage.Sie bekommen ca 1/3 davon zurück.

Verfasst von: Werbekosten am 06.11.2013 14:38
 


THEMA:  Werbungskosten für Weiterbildung

Sehr geehrte Frau Weiß,

Könnten Sie uns bitte darlegen,wie Sie auf nur 1/3 kommen..

Bei einem Jahresbrutto von 40 000 (inclusive 13. und 14. Gehalt) ,ergibt ein Monatsgehalt von 2850,würde man,lt. brutto-netto Rechner auf Karriere.at

26500€ netto verdienen... abzuführen sind 7100 an die SVA und 6250 an Est.

Würde man die 6000€ als Werbungskosten abziehen, stellt sich die Frage,ob man diese vom Gesamtbrutto abzieht (was auch die SVA Zahlungen mindert) oder vom Brutto abzüglich SVA Zahlungen? In diesem Fall wären das 40000-71000 = knapp 33000

Vielen Dank

 

 

 

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