Eien Frage zu einer EU-Auslandsrechnung:
Kann ich Leistungen (Revers Charge) und Lieferungen (IG Lieferung) auf ein und derselben Rechnung verrechnenen, oder muss ich das getrennt machen? Kommen dann einfach beide Hinweise unten drauf?
Oder andersrum: Ist es zulässig das grundsätzlich beide Hinweise fix auf Auslangsrechnungen draufstehen, unabhängig davon, ob die Rechnungsposition jetzt Leistung oder Lieferung ist.
Vielen Dank! |