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Verfasst von: Stefan am 11.10.2013 16:29
 


THEMA:  Rechnungen ins EU Ausland - Rev.Charge + IG Lieferung auf einer Rechnung

Eien Frage zu einer EU-Auslandsrechnung:

Kann ich Leistungen (Revers Charge) und Lieferungen (IG Lieferung) auf ein und derselben Rechnung verrechnenen, oder muss ich das getrennt machen? Kommen dann einfach beide Hinweise unten drauf?

Oder andersrum: Ist es zulässig das grundsätzlich beide Hinweise fix auf Auslangsrechnungen draufstehen, unabhängig davon, ob die Rechnungsposition jetzt Leistung oder Lieferung ist.

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.10.2013 14:16
 


THEMA:  Rechnungen ins EU Ausland - Rev.Charge + IG Lieferung auf einer Rechnung

Ja, wenn klar zu Ausdruck kommt, worauf es sich bei der jeweiligen  Rechnung bezieht.

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