Liebes Forum! Ein Unternehmer mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten kauft eine Immobilie (8 Wohneinheiten) in Österreich und vermietet (keinerlei Leistungen, reine Vermietung) diese für einige Monate im Jahr um EUR 30.000,- an einen deutschen Unternehmer der diese als Ferienwohnungen vermietet. Der VAE Unternehmer hat somit in Ö Einkünfte aus V+V und ist beschränkt steuerpflichtig. Zu seinem Einkommen werden gemäß § 102 (3) EStG EUR 9.000,- hinzugerechnet und er muss die Ö-USt verrechnen und abführen, da die Kleinunternehmerregelung ohne Wohnsitz oder Sitz in Ö nicht greift und Vermietung zu den Grundstücksleistungen zählt. Seht ihr das auch so? |