Die Gegenstände, die dem Steuersatz von 10% unterliegen, sind in der Anlage zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG zu finden, also in einem normal Gesetzbuch direkt hinter dem Umsatzsteuergesetz.
Milch, Kakao (ohne Zucker) und Kräutertee sind mit 10% zu verbuchen, Kaffee und schwarzer Tee mit 20%.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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