sehr geehrte damen und herren!
was gilt für das finanzamt beim lohnsteuerausgleich: der rechnungsempfänger oder derjenige, der die zahlung durchgeführt hat?
sprich: mein mann bekommt eine rechnung (rechnungsempfänger), ich bezahle sie von meinem konto. wer kann die rechnung abschreiben?
danke! |