Nein, es gibt keine grundsätzliche Steuerberaterpflicht für eine GmbH
Wenn Sie glauben, dass Sie mit der laufenden Buchhaltung, der Bilanzierung inkl. Erstellung des Anhangs, Personalverrechnung, laufenden Steuerfragen, Einreichung/Kontrolle der UVA's/ZM's und Steuererklärungen, Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch, etc. gut alleine zu Recht kommen, dann können Sie es natürlich tun.
Nur ist die Frage ob es nicht sinnvoll ist diese Angelegenheiten an einen Steuerberater auszulagern damit Sie sich auf Ihren Kopf frei für Ihr Kerngeschäft haben.
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