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Verfasst von: Angelo am 10.09.2013 09:13
 


THEMA:  arbeitslos und teilweise (noch) unentgeltlich gearbeitet

Hallo,

Ich bin nun schon das ganze Jahr über arbeitslos und auch beim AMS-Wien gemeldet. Anfang des Jahres hat mich ein Freund, welcher für eine Medien-Veranstaltungsfirma arbeitet, gebeten für 1-2 Events auszuhelfen. Da es sich hier um Veranstaltungen handelte die ich sonst auch gerne selbst besucht hätte, dachte ich gar nicht an eine Entlohnung.

Im Laufe der Zeit jedoch wurden es dann doch mehr und mehr und erfuhr das die Firma über meine geleisteten Stunden bescheid weiß und ich mir diese auch auszahlen. Ich möchte noch betonen das ich bisher KEINEN CENT erhalten habe. Die Firma vermutlich nicht mal meinen kompletten Namen weiß und ich keine einzige Rechnung oder der gleichen erstellt habe.

MIttlerweile beläuft sich aber die auszahlende Summe an die 2000-3000€. Jetzt soll ich eine Gewerbeberechtigung/Steuernummer angeben um zu diesem Geld zu kommen.

(Die Tätigkeit ist/war ein sogenannter "Stagehend", welcher eigentlich nur bei Auf-und Abbautätigkeiten hilft)

Da ich mich hier wirklcih absolut nicht auskenne und die Gefahr sehe das das AMS Geld von mir zurückverlangt da ich ja an manchen Monaten über die Geringfügigkeits-grenze hinaus verdient habe. ("Verdient" ist hier aber noch der falsche Ausdruck da ich ja noch nie Geld erhalten habe), möchte ich hier natürlich nichts falsch machen.

Wie komme ich nun zu meinem Geld? Anscheinend muss ich hier ja ein Klein-Unternehmen anmelden. Zumindest für eine kurze Zeit um die Rechnungen schreiben zu können/dürfen.

Besteht hier die Gefahr das AMS-Bezüge zurück gefordert werden? Könnte ich mich für ein Monat einfach abmelden um mir das auszahlen zu lassen, und bekomme ich, sobald ich mich beim AMS rückmelde wieder Arbeitslosengeld? Wenn ja, wird dies genauso viel sein wie davor?

Bitte um Rückmeldung,

Vielen Dank

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.09.2013 15:49
 


THEMA:  arbeitslos und teilweise (noch) unentgeltlich gearbeitet

Wenn Sie pro Monat weniger als € 386,--(Aufteilung der Stunden) verdient haben, geht das Arbeitslosengeld nicht verloren.

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