Meine Mann hat gemeinsam mit seiner Schwester vor ca. 7 Jahren
jeweils zur Hälfte die Eigentumswohnung des Vaters geerbt, in der die
Familie bis zum Tod des Vaters gemeinsam gelebt hat. Die Schwester
meines Mannes bewohnt diese Wohnung nun seit 4 Jahren gemeinsam mit
ihrem Lebenspartner. Die Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht dort,
dass sie aber nicht nutzt und auch in Zukunft nicht nützen will. Mein
Mann ist bereits im Jahr 2006 von dort ausgezogen. Er hat also in den
letzten 10 Jahren keine 5 Jahre dort gewohnt, davor aber seit seiner
Geburt.
Da es nun Probleme bezüglich der weiteren Vorgehensweise
gibt, stellt sich die Frage, in wie fern die Schwester, die bis dato nur
für die Betriebskosten aufgekommen ist, ein Nutzungsentgelt für die
Wohnung an meinen Mann zahlen müsste. Da die Wohnung im Falle eines
Verkaufs komplett neu renoviert werden müsste, stellt sich die Frage,
wer für die Kosten aufkommen muss? Die Mutter stimmt einem Verkauf der
Wohnung zu und verzichtet auch auf ihr lebenslanges Wohnrecht, da sie
mit der Wohnung nichts mehr zu tun haben möchte.
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen, Gertrude Konrad |
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