Verfasst von:
Lehmann am
19.08.2013 14:22
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THEMA: Provisionszahlungen |
Ich (Österreicher) lebe seit rund 20 Jahren in Südtirol. Nun wurde mir von einem österreichischen Bauträger, Provisionen (insgesamt rund 47.000 Euro) für die Vermittlung von zwei Baugrundstücken in Österreich angeboten. Meine Tätigkeit als Vermittler beinhaltet einzig und allein, die Kontaktherstellung zwischen dem Bauträger und dem Verkäufer. Ich bin zudem eine Privatperson, kein Unternehmer und auch kein Makler.
Ich nehme an, daß ich in Österreich keiner Einkommenssteuerpflicht unterliege (da kein Wohnsitz, die Vermittlung erfolgte von Südtirol aus) und das ich die Provisionseinkünfte ausschliesslich in Italien versteuern muss.
Nun meine Frage: Muss ich dem österreichischen Bauträger (die Zahlung der Provisionen wurde per Banküberweisung vereinbart) die gesetzliche Umsatzsteuer verrechnen und diese an das zuständige, österreichische Finanzamt abführen? Falls ja, wie muss ich Diese berechnen? Muss ich eine Rechnung stellen? Gibt es hierfür eine Formvorschrift? Welches Formular beim Finanzamt muss ich verwenden? Muss ich eine Steuernummer beantragen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen! |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
20.08.2013 12:46
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THEMA: Provisionszahlungen |
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