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Verfasst von: Lukas am 15.08.2013 15:46
 


THEMA:  Kleinunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine kurze Frage, und hoffe dass mir jemand hier Auskunft geben kann.

Ich war vor einiger Zeit selbstständig, habe diese Tätigkeit wegen unrentabilität wieder sein gelassen. Nun 2 Jahre später möchte ich mich in einem anderen Bereich als Kleinunternehmer etwas dazu verdienen. Ist dies so ohne weiteres möglich?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 15.08.2013 17:24
 


THEMA:  Kleinunternehmer

Wenn Sie regelmäßig Einkünfte erzielen wollen, haben Sie ein Gewerbe anzumelden.

Bis zu einem Gewinn von 730 Euro - neben einer unselbständigen Tätigkeit - ist keine Einkommensteuer zu bezahlen. Ich würde in diesem Fall empfehlen, alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, um dies auch nachweisen zu können.

Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ist man mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro. Die Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt - mit einem Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z.27 UStG. Im Gegenzug gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.

Problem dürfte in Ihrem Fall die SVA sein, da eine Ausnahme nur möglich ist, wenn man in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 1 Jahr pflichtversichert war. Hier würde ich mich vorher informieren.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Lukas am 16.08.2013 19:04
 


THEMA:  Kleinunternehmer

Sehr geehrte Frau Halik,

so wie ich das sehe, trifft für mich der Fall mit der SVA zu. Gibt es hierfür in irgendeiner weise ein Schlupfloch, oder muss ich wirklich die 5 Jahre abwarten?

Vielen Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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