Wenn Sie regelmäßig Einkünfte erzielen wollen, haben Sie ein Gewerbe anzumelden.
Bis zu einem Gewinn von 730 Euro - neben einer unselbständigen Tätigkeit - ist keine Einkommensteuer zu bezahlen. Ich würde in diesem Fall empfehlen, alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, um dies auch nachweisen zu können.
Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ist man mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro. Die Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt - mit einem Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z.27 UStG. Im Gegenzug gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.
Problem dürfte in Ihrem Fall die SVA sein, da eine Ausnahme nur möglich ist, wenn man in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 1 Jahr pflichtversichert war. Hier würde ich mich vorher informieren.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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