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Verfasst von: Markus am 12.08.2013 14:35
 


THEMA:  All Inklusive Regelung und Zeitausgleich

Hallo,

bin gerade dabei einen Jobwechsel zu machen. Dabei soll ich als Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden; wobei ich natürlich als Führungskraft eine All Inklusive Regelung haben werde. Im Dienstvertrag steht allerdings als Basis - 5 Tage, Mo-Fr., 40 Stunden; All inkl. - alle Überstunden abgegolten.

90% der Arbeit fällt sicherlich von Montag bis Freitag an; allerdings werden auch zum Teil Termine am Wochenende (Samstag oder Sonntag sein). Nun kann ich zwar mir meine Zeit frei einteilen; allerdings kann ich mit der AI Regelung meines Wissens dann keine ganzen Zeitausgleichstage mehr nehmen (wenn ich zB am Wochenende 2 Tage voll durchgearbeitet habe - und z.B. eine 7 Tagewoche habe). Ist das rechtlich korrekt?

Wäre es eine Abhilfe, wenn im DV das Mo-Fr. nicht drinnen steht - nur 5 Tage pro Woche? Das ich mir dann z.B. die Arbeitswoche frei einteilen könnte - und z.B. wenn ich am Wochenende arbeiten muss, dass ich z.B. Montag oder Dienstag ZA nehme?

Danke für die Infos

Mfg Markus

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