Hallo. Hätte eine Frage. Arbeite seit 3,5 Jahren als Freier Dienstnehmer für ein Unternehmen. Habe erst jetzt diese Betriebsausgabenpauschale entdeckt. Kann ich diese noch rückwirkend für die letzten 3,5 Jahre geltend machen? Geht die bei mir überhaupt wenn ich zum Beispiel in einem Jahr unter der Einkommenssteuergrenze war? Habe dieses Jahr schon eine Einkommensstseurerklärung gemacht aber die "Betriebsausgaben Pauschale" aufgrund von Unwissenheit nicht ausgefüllt. Kann man die noch rückwirkend ändern? Welche Tätigkeiten würden denn genau unter die 12% Ausgaben fallen, das ist im Internet sehr schwammig formuliert?
Sehr viele Fragen...
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
12.08.2013 00:14