Hallo,
ich bin grade in einer mißlichen Lage,nämlich der einer Trennung obwohl das Haus jetzt in den letzten Schritten der Fertigstellung ist.
Meine (Ex-)Lebensgefährtin und ich hatten in den beiden letzten Jahren ein Grundstück gekauft und dieses mit einem Haus "bepflanzt" und nun steht das Ganze vor dem AUS.
Ich hab alle Rechnungen und Ausgaben sorgfältigst in Listen gesammelt und auch genau angeführt wer/wieviel von seinem Vermögen bzw. das der Bank in die gemeinsame Haus-/Grundstücksfinanzierung getan hat. Es liegt somit ganz klar auf der Hand, dass ich 39%, sie 23% und die Bank 38% (Kredit) finanziert hat.
Ein Objektcheck (durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen) hat jetzt ergeben, dass der Verkehrswert 25% unter dem Entstehungswert liegt. Im Entstehungswert sind natürlich auch alle Kosten inkludiert, die aufgrund von Freundschaftsdiensten ausgeführt wurden.
Jetzt möchte ich das Haus behalten und bin grade dabei mir auszurechnen, was denn für ein Kaufpreis gerechtfertigt ist, d.h.:
a) Kauf/Verkauf zum Preises des Objektchecks (bspw. € 500.000.-) vs. Entstehungswert (€ 666.000.-), damit macht sie (im Falle ich bin der Käufer) bzw. wir (im Falle ein Dritter kauft) einen riesen Verlust
b) Kauf/Verkauf zum Preises des Entstehungswert (bspw. € 666.000.-) vs. Entstehungswert (€ 666.000.-), damit macht sie (im Falle ich bin der Käufer) zwar grundlegend keinen Verlust, aber die Immobilienertragssteuer wird sie dennoch zu bezahlen haben. Hierdurch macht sie erstrecht einen Verlust.
Für mich aber die wesentlichste Fragen sind die:
- wie bemisst das BMFV den Wert des Grundstückes und des Hauses? Bei diesem §53 Bewertungsgesetz hab ich echt keinen Durchblick
- ist diese Bewertung widerlegbar mit all den Rechnungen, etc.?
- gibt es eine und wenn ja welche Art des steuersparenden Kaufens des Objektes
- vorallem, muss ich die Summen aus den Freundschaftsleistungen im Verkaufspreis anführen?
- eigentlich kaufe ich ja nicht nur Ihre Anteile, sondern befreie sie hierbei von den Schulden ... sozusagen eine Schuldenübernahme! Hat dies andere steuerliche Auswirkungen?
Danke vorab schonmal für die Beratung!
Im Detail würde/werde ich dann einen Steuerberater aufsuchen.
LG
Roman |