Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe 10.000.- (Gewinn, nicht Einnahmen)
ja, Anmeldung bei WK und FA, aber auch SVGW.
11.000 steuerfreier Gewinn ist auch korrekt.
Die Beiträge an die WK sind verschieden hoch, der Betrag wird von der jeweiligen Berufsspartenvertretung festgelegt.
Ab 4600,- Gewinn ist SV an die SVGW zu bezahlen, darunter ist nur die Unfallversicherung zu bezahlen (ca. 100,- pro Jahr).
Lg Johanna
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