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Verfasst von: Christian am 02.08.2013 10:15
 


THEMA:  Einkünfte aus VuV trotz Wohnrecht?

Guten Tag!

Ich hätte eine Frage bezüglich Einkünfte aus VuV: Eine Person erwirbt entgeltich ein Gebäude. Es wird mit der bisherigen Eigentümerin das lebenslange Wohnrecht vereinbart, dass auch im Kaufvertrag bewertet und bezahlt wurde.

Der Kunde beabsichtigt, nach dem Tod das Gebäude zu vermieten. Kann er bereits jetzt Werbungskosten geltend machen? AfA? Obwohl noch keine Mieteinnahmen fließen? Andrerseits wurde ja das Wohnrecht bezahlt bzw. über den Kaufpreis entgeltlich abgewickelt - dies könnte ja im weitesten Sinne als Miet-VZ gesehen werden?

Vielen Dank für die Auskünfte!

 

Verfasst von: Johanna am 06.08.2013 07:11
 


THEMA:  Einkünfte aus VuV trotz Wohnrecht?

Was wollen Sie mit diesem Konstrukt der fiktiven Mieteinnahmen erreichen?

Der Hauskauf ist ein privates Rechtsgeschäft, durch die Éinrechnung des Mietrechtes war das Haus billliger zu erwerben.

Bei den Mieteinnahmen versus AfA gibt es nun 3 Möglichkeiten: 1) Die Mieteinnahmen decken die Kosten (Spesen + AfA), es ist ein Nullsummenspiel. 2) Die Mieteinnahmen sind niedriger als die AfA, die Vermietung ein Verlustgeschäft, die Verluste kurzfristig gegen Gewinne aus anderen Einkommensarten gegenzurechnen. Aber nur kurzfristg, nach 3 bis 5 Jahren lehnt dies das FA ab und erklärt die Vermietung zur Liebhaberei und die Verluste sind nicht mehr abschreibbar. 3) Die Mieteinnahmen sind höher, der Gewinn ist zu versteuern.

Die Vermietung beginnt steuerrechtlich mit den gezielten Renovierungsarbeiten und/oder mit der Suche nach Mietern (Anzeige, Maklervertrag, ...) und nicht erst mit dem Mietvertrag.

 

LG Johanna

 

 

 

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