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Verfasst von: DerGast am 01.08.2013 23:16
 


THEMA:  PKW überwiegend betrieblich genutzt

Sehr geehrte Community!

Folgende Frage:

Wenn ein MA seinen privaten PKW für betriebliche Fahrten benutzt (Dienstreisen) und im Jahresrückblick die betrieblichen KM laut Fahrtenbuch gegenüber den privaten KM überwiegen, dann wird bekanntlich der PKW als Betriebsvermögen aktiviert. Zählt diese Bestimmung auch für Kapitalgesellschaften (insb. GmbH), oder gibt es eine Bestimmung im KStG, die dem widerspricht? Wenn ich tatsächlich aktivieren muss, wie sieht solch eine Buchhung überhaupt aus im Haben?

Ich bedanke mich im Voraus.

 

LG

Verfasst von: Mathias am 07.08.2013 15:04
 


THEMA:  PKW überwiegend betrieblich genutzt

Die Aktivierung als betriebsnotwendiges Vermögen betrifft nur den überwiegend betrieblich genutzten Pkw des Unternehmers selbst, nicht aber die für Dienstfahrten verwendeten Privat-PKWs von Dienstnehmern.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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