Sehr geehrte Community!
Folgende Frage:
Wenn ein MA seinen privaten PKW für betriebliche Fahrten benutzt (Dienstreisen) und im Jahresrückblick die betrieblichen KM laut Fahrtenbuch gegenüber den privaten KM überwiegen, dann wird bekanntlich der PKW als Betriebsvermögen aktiviert. Zählt diese Bestimmung auch für Kapitalgesellschaften (insb. GmbH), oder gibt es eine Bestimmung im KStG, die dem widerspricht? Wenn ich tatsächlich aktivieren muss, wie sieht solch eine Buchhung überhaupt aus im Haben?
Ich bedanke mich im Voraus.
LG |