Guten Tag,
ich habe eine Frage, ich arbeitete seit Jahren als freier Dienstnehmer und bin dort auch voll versichert nach dem ASVG. Seit 2 Jahren ziehe ich gewerblich ein Geschäft nebenher auf, das nun gerade im Sommer, diese jährliche Freigrenze der GSVG Jahreseinkünfte in Höhe von 4.641,60 überschreitet. Muss ich das nun gleich bei der Landesstelle der GSVG melden, und werde da Vorrauszahlungen für dieses Jahr bereits machen müssen und in welcher Höhe ungefähr bei einem Gewinn aus Gewerbe 10000,- und Gewinn aus freien Dienstnehmer ebenfalls 10000,-. ? Wird das irgendwie angeglichen an die ASVB, weil ich bin ja eigentlich voll versichert durch meinen freien Dienstvertrag..
danke für Infos
Susanne |