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Verfasst von: Christian Weinberger am 29.07.2013 14:42
 


THEMA:  Selbständig / Angestellt - worauf

Hallo,

ich habe bisher als Angestellter gearbeiter, jetzt aber die Möglichkeit, für eine dänische Firma auf Werkvertragbasis zu arbeiten. Der dafür in Aussicht gestellte Lohn (monatlicher Fixbetrag) erscheint recht attraktiv.

Mir ist aber noch nicht so ganz klar, was ich steuerlich & abgabenmäßig berücksichtigen muss, damit ich zumindest gleich gut wie ein Angestellter aussteigen kann.

Als erste Planungsbasis habe ich den im Internet verfügbaren Brutto/Nettorechner hergenommen und mir angeschaut, wie hoch der Bruttojahresbetrag plus DG-Beiträge ist. Dies war dann meine Referenz, was ich zumindest verlangen müßte, um das Gleiche wie ein Angestellter mit Bruttojahresgehalt X zu bekommen.

Meine Frage:

Von der dänischen Firma habe ich den "Tipp" bekommen, mir nicht das komplette Einkommen selbst auszuzahlen, sondern nur eine "Dividende", und zwar soviel, soviel ich ihm Monat zum leben benötige. Ich werde ein Einzelunternehmen gründen. --> meiner Meinung ist das vollkommen egal, da ich alle Einkünfte zum gleichen Steuersatz besteuern muss, egal, ob ich mir das jetzt sofort oder später, als Gehalt oder als "Dividende" auszahle, etc. Richtig?

 

Ich möchte die gleichen Vorteile der normalen Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung haben, wie bei Angestellten. Für die Arbeitslosenversicherung gibt es seit gewisser Zeit eine Extraversicherung, richtig? Wie ist das bei der Krankenversicherung? Muss ich da was zusätzlich abschliessen? Detto Pensionsversicherung? Oder ist das sowieso über den GSVG-Beitrag geregelt, wie bei den Angestellten bei der ASVG?

Vielen Dank!

Verfasst von: Johanna am 31.07.2013 13:59
 


THEMA:  Selbständig / Angestellt - worauf

Es gibt diese Möglichkeit, eine 1-Mann-GmbH, von der Sie sich das Gehalt auszahlen lassen. Da empfehle ich eine Beratung, ob und wo das Einsparungspotenzial liegt.

Kranken- und Pensionsversicherung sind in GSVG-Betrag enthalten, die Arbeitslosenversicherung ist eine neue Option, richtig.

Bei Angestellten zahlt der Unternehmer den DG-Beitrag an die SV, ein Selbststänidger zahlt alles selbst. Unterm Strich landen über 50 % bei FA und SV.

Unterschiede gibts noch beim Krankenstand, Selbstbehalt bei Arztkosten, ...

LG Johanna

 

 

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