Vorweg, ich führe mit meinem Partner eine Ges.b.R, Dienstleistungen (Lektorat, Übersetzung, Texten etc.), und sitze (etwas verspätet) über der Umsatzsteuererklärung (wir sind USt-pflichtig) und der Erklärung der Einkünfte für 2012.
Nun haben wir 2 x in besagtem Jahr Dienstleistungen für ein Unternehmen in den USA erbracht und - da ein entsprechendes Nachfragen bei FA, WKW etc. damals nur allgemeine Ratlosigkeit und keine hilfreiche Antwort ergeben hat – die HN damals ohne USt ausgestellt (es handelt sich um kleine Summen, einmal rund 850, einmal 250 Euro) und ergo auch nicht in die USt.-Voranmeldung der jeweiligen Monate reingenommen.
Soll ich die beiden Beträge nun einfach bei den "Lieferungen, sonstigen Leistungen" (KZ000) dazugeben, und dann bei irgendeinem anderen Punkt (also etwa KZ020 - "übrige steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug"???) abziehen, damit klar ist, dass das USt-freie Leistungen sind?
Bin etwas verzagt und würde dringend fachkundigen Rat benötigen!
Mit bestem Dank im voraus,
Andrea |