Bei 2 km und einer Tätigkeit im Büro mit geregelter Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf PP.
Mit einer Ausnahme: Die offiziellen Straßenkilometer, also die Strecke die Sie mit dem Auto zurücklegen würden, ist länger als 2 km und zu ihren Arbeitszeiten fährt kein öffentliches Verkehrsmittel. Dann besteht Anspruch auf das große PP, auch wenn Sie tatsächlich mit dem Rad die Abkürzung über die Fußgängerbrücke fahren (was je nach Örtlichkeiten eine Einsparung von mehreren Kilometern ausmachen kann).
LG Johanna |