Guten Tag!
Ich hätte folgende Frage:
Für Selbstständige besteht ja Versicherungspflicht bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft, sofern die jährlichen Einkünfte 4610,60 € (12*Geringfügigkeitsgrenze) überschreiten (im Fall, dass sowohl selbstständige als auch nichtselbstständige Tätigkeiten ausgeführt werden).
Zählen die Einkünfte aus der privaten Vermietung einer Eigentumswohnung zur Bemessungsgrundlage, ob Versicherungspflicht besteht?
Vielen Dank für ihre uskunft!
Mit besten Grüßen,
Bernhard Freiberger |