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Verfasst von: Gast am 25.07.2013 17:43
 


THEMA:  Arbeiten in der Schweiz - Lebensmittelpunkt in der Schweiz - Hauptwohnsitz Österreich

Hallo liebe Experten,

Ich werde in den nächsten Monaten ein Job Angebot aus der Schweiz annehmen. Ich habe jetzt jede Menge von Wochenaufenthaltern etc. gehört. Meine Situation ist wie folgt:

Grundsätzlicher Dienstort: Zürich

Aussendienstätigkeit: Gesamte Deutsch Schweiz

Lebensmittelpunkt: St. Gallen

Derzeitiger Hauptwohnsitz: Österreich Wohnung der Eltern.

Ich hatte bis vor kurzen eine Mietwohnung in Österreich, diese habe ich aufgegeben da ich nur noch zum Arbeiten in Österreich war ansonsten die Freizeit in der Schweiz verbracht habe und auch ausschliesslich dort übernachtet habe. Derzeitiger Arbeitsort ist nach wie vor Österreich was sich in den nächsten Monaten aber ändert, somit würde Ich nur noch zu Elternbesuchen nach Österreich kommen und nach vollrichteter Arbeitstätigkeit in der Schweiz im Regelfall an den Wohnsitz der Partnerin nach St. Gallen zurückkehren. Ich habe also nicht vor eine Wohnung in Zürich Umgebung zu beziehen.

Vorab gesagt ist es nach momentanen Stand nicht möglich den Hauptwohnsitz an die Adresse der Partnerin zu verlegen.

Ich habe mich steuerlich beim Steueramt St.Gallen, sowie bei einem österreichischen Steuerberater und auch einem Österreichischen Rechtsanwalt beraten lassen. Ich habe von allen Drei Stellen unterschiedliche Auskünfte erhalten, einmal ist der Hauptwohnsitz überhaupt nicht relevant sondern einzig und allein der Lebensmittelpunkt - das andere mal ist man in Österreich Steuerpflichtig sobald man dort eine abgeleitete Wohnmöglichkeit besitzt unabhängig davon wo man nächtigt bzw. seine Freizeit verbringt. Hinzu kommt neu die Möglichkeit eines internationalen Wochenaufenthalters inkl. einer Tageregelung bei der man in der Schweiz steuerpflichtig ist. Bin mittlerweile von den Auskünften sehr verwirrt da sie widersprüchlich sind und möchte eigentlich nichts dem Zufall überlassen. Da ich meinen realen Lebensmittelpunkt später in der Schweiz habe, samt allen dort anfallenden Kosten (Schweizer private Krankenversicherung etc.) möchte Ich mich natürlich auch dort versteuern lassen.

Wäre super wenn man das Thema hier unter den Experten aufklären könnte =)

LG

 

Verfasst von: Markus am 26.07.2013 13:08
 


THEMA:  Arbeiten in der Schweiz - Lebensmittelpunkt in der Schweiz - Hauptwohnsitz Österreich

Hallo,

der Mittelpunkt der Lebensinteressen wirkt stärker als ein Wohnsitz. In Ihrem Fall gibt es zwei Wohnsitze (in CH und AT). Dieser Mittelpunkt könnte bereits in der Schweiz sein. Ein Konflikt mit den Steuerbehörden könnte entstehen, weil sowohl das schweizerische bzw. österreichische Finanzamt der Meinung sein könnte, dass sie im jeweils eigenen Land unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Generell sollten Sie darüber mit einem österreichischem bzw. schweizerischem Steuerberater sprechen. In einem Forum wie diesem Details oft nicht erwähnt werden, die aber steuerlich eine große Wirkung entfalten.

Oft sind die Steuerberater in einem internationalen Netzwerk organisiert. Somit kann sich ein österreichischer mit einem schweizerischem Kollegen kurzschließen und Ihr Problem lösen. 

beste Grüße, Markus

 

Verfasst von: Gast am 29.07.2013 11:09
 


THEMA:  Arbeiten in der Schweiz - Lebensmittelpunkt in der Schweiz - Hauptwohnsitz Österreich

Hallo Markus,

 

Danke für deine Hilfestellung. Kannst du konkret jemanden empfehlen ?

 

LG

Verfasst von: Chris am 05.08.2013 14:33
 


THEMA:  RE: Arbeiten in der Schweiz - Lebensmittelpunkt in der Schweiz - Hauptwohnsitz Österreich
Hallo zum Verfasser dieses Themas

Deine Problematik ist ident mit meiner. Ich möchte in Zürich arbeiten und mit meiner Freundin wohnen, wohne momentan mit meinen Eltern.

Weißt du was neues im bezug auf Hauptwohnsitz anmeldung usw..... würde mir auch sehr helfen.

lg Chris


Verfasst von: Markus am 28.08.2013 08:59
 


THEMA:  Arbeiten in der Schweiz - Lebensmittelpunkt in der Schweiz - Hauptwohnsitz Österreich

Hallo Gast + Chris,

natürlich kann ich jemanden empfehlen. Nämlich uns. Wir sind eine Kanzlei mit einem Netzwerkpartner in der Schweiz mit dem wir gemeinsam derartige Fälle lösen.

Ihr könnt mich unter 07242/66 618-29 kontaktieren.

schöne Grüße, Markus Trittenwein

 

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