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Verfasst von: ..SJ.. am 20.07.2013 12:27
 


THEMA:  Kfz-Anschaffungskosten

S.g. Damen & Herrn,

 

wenn ich ein gebrauchtes Kfz auf meinen Namen (ohne Firmenbezeichnung o.Ä. auf Vertrag) gekauft habe, kann ich diese Kosten als Betriebsausgaben geltent machen?

Kann ich trotzdem weiterhin über km-Abrechnen, oder muss ich dann die tatsächlichen Kosten aufführen?

 

Danke, mit freundlichen Grüßen

 

SJ

Verfasst von: Johanna am 21.07.2013 00:32
 


THEMA:  Kfz-Anschaffungskosten

Das hängt nicht vom "Besitz", sondern nur von der Anzahl der tatsächlich gefahrenen km privat zu beruflich ab:

überwiegend privat: nur km-Abrechnung

überwiegend beruflich: tatsächliche Betriebskosten, und Kaufpreis des Gebrauchtwagens als AfA auf erwartete Nutzungsdauer (in der Regel 2 Jahre)

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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